Impressum & AGB
Impressum
Metallblasinstrumentenmacher-Meister Fritz-Wolfgang Ott
Mondstraße 207
48155 Münster
Telefon: +49-(0)251/ 31 62 49
E-Mail: info@ musik-ott.de
Zuständige Kammer:
Handwerkskammer Münster
Postfach 3480
48019 Münster
Berufsbezeichnung: Metallblasinstrumentenmacher-Meister
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a: DE 12 60 82 60 7
Verantwortlich für den Inhalt: Fritz-Wolfgang Ott
Wichtige Hinweise zu Links
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AGB
Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Liefermöglichkeit, Irrtum, Zwischenverkauf, sowie Modelländerung müssen wir uns vorbehalten.
Garantieleistungen:
Wir leisten branchenüblichen Service und die übliche Herstellergarantie von maximal 2 Jahren auf Neuinstrumente. Die Rechnung ist gleichzeitig (evtl. in Verbindung mit der Werksgarantie) Garantieschein.
Unsere Instrumente und Reparaturen werden vor der Herausgabe mehrmals sorgfältig kontrolliert. Garantie leisten wir nur auf Materialfehler. Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder die normale Abnutzung entstehen, sind von der Garantie ausgeschlossen.
Die Gewährleistung beim Kauf eines Gebrauchtinstrumentes oder von Reparaturen liegt bei maximal 1 Jahr.
Lackierungen, galvanische Oberflächen und Zinkfraß sind durch die Hersteller von der Garantie ausgeschlossen.
Schadensersatz wird nur auf direkte Schäden geleistet .
Reklamation:
Reklamationen sind spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware oder Reparatur bei uns zu melden. Spätere Reklamationen können wir nicht anerkennen.
Ansprüche, die aus der Produkthaftung entstehen, sind gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
Lieferung:
Wir liefern schnellstmöglich und fristgerecht. Sollte es dennoch zu einer Überschreitung der Lieferfrist oder des Reparaturtermins kommen, können keine Ersatzansprüche gegen uns geltend gemacht werden.
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Skontoziehung ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
Bestellung:
Der Käufer ist an seine Bestellung (laut Vertragsangebot) drei Monate gebunden. Bei Annahmeverweigerung werden 20% der Kaufsumme fällig.
Bei Musterlieferung berechnen wir eine Kostenpauschale.
Versand:
Ein Versand erfolgt grundsätzlich per Nachnahme oder Vorauskasse. Mindestbestellwert für den Versand sind 10,- Euro.
Porto und Verpackung berechnen wir pauschal.
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers/Bestellers.
Leasing-, Ratenkauf- und Mietverträge:
Für Ratenkaufverträge gelten im folgenden die selben Bedingungen, wie für Leasingverträge. Bei Abweichungen werden sie gesondert aufgeführt.
Eigentum:
Während der gesamten Vertragsdauer bleibt Firma Ott Eigentümer des Instrumentes. Bei Nichterfüllung des Leasingvertrages bleibt das Instrument Eigentum des Verkäufers.
Endet der Leasingvertrag kann der Leasingnehmer Eigentum am Instrument erwerben. Der Übergang wird kosten- und lastenfrei vereinbart.
Der Verkäufer hat jederzeit das Recht, das Instrument zu besichtigen.
Laufzeit:
Die Laufzeit beträgt für
Leasingverträge 6 Monate,
Ratenkaufverträge die im Vertrag vereinbarte Zeit,
Mietverträge 3 Monate.
Wird das Instrument dann nicht ausgelöst, geht es zum Verkäufer zurück.
Kündigung:
Der Vertrag kann von Leasingnehmer in Rücksprache mit der Firma Ott gekündigt werden, indem der noch ausstehende Betrag an die Firma Ott gezahlt wird.
Bei Zahlungsverzug der Miet-/Leasingraten um drei Wochen ist der Vermieter/Verkäufer berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird der Kaufpreis sofort fällig, oder das Instrument geht an den Verkäufer zurück.
Bei Rücknahme des Instrumentes wird eine Wertminderung von mindestens 35% des Kaufpreises berechnet, einwandfreier Zustand vorausgesetzt.
Bei Rückbuchungen oder Stornierungen trägt der Leasingnehmer die Bankgebühren von 10,- Euro.
Haftung:
Für Schäden, die durch fehlerhafte Behandlung des Instrumentes, unsachgemäßen Gebrauch oder sonstiges Verschulden des Mieters /Leasingnehmers oder anderer Personen sowohl am Instrument, als auch am Eigentum des Mieters entstehen, haftet Fa. Ott nicht.
Der Mieter/Leasingnehmer verpflichtet sich alle auftretenden Mängel unverzüglich Fa. Ott zu melden. Er ist nicht berechtigt selbst Reparaturen am Instrument vorzunehmen oder ohne ausdrückliches Einverständnis der Fa. Ott Reparaturaufträge zu erteilen.
Der Mieter/Leasingnehmer verpflichtet sich, sein Haftungsrisiko aus äußeren Einwirkungen am Instrument durch Abschluß oder Erweiterung eines Hausratversicherungsvertrages versichern zu lassen. Dabei ist darauf zu achten, daß der Vertrag auch solche Gegenstände umfaßt, die nicht im Eigentum des Mieters/Leasingnehmers stehen
Wohnungswechsel:
Verlegt der Mieter/Leasingnehmer seinen Wohnsitz innerhalb des Wohnortes oder innerhalb eines Umkreises von 30 km um den Wohnort, so bleiben alle Rechte und Pflichten unberührt. Der Mieter /Leasingnehmer hat den Wohnungswechsel unverzüglich vor dem Umzug dem Vermieter/Verkäufer mitzuteilen. Der Vermieter/ Verkäufer übernimmt keinerlei Kosten für die Umsetzung des Geräts.
Verzieht der Mieter/Leasingnehmer anderweitig kann er nach Rücksprache mit der Fa. Ott den Vertrag auslösen oder das Instrument geht zum Vermieter zurück.
Datenschutz:
Der Mieter nimmt davon Kenntnis, daß – auch im Falle des Nichtzustandekommens des Vertrages – seine personenbezogenen Daten bei der Firma Ott gespeichert werden.
Reparatur:
Reparaturen müssen innerhalb von sechs Monaten abgeholt werden, ansonsten kann keine Haftung übernommen werden.
Reparaturen sind bei Abholung zahlbar. Wir sind nicht verpflichtet Reparaturen ohne Bezahlung herauszugeben.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand für beide Teile ist Münster.